Eine politisch exponierte Person (PEP) ist eine Person, die aktuell ein hochrangiges öffentliches Amt ausübt oder zuvor ausgeübt hat. Dazu gehören:
a) Staatsoberhäupter oder Regierungschef*innen, Minister*innen sowie deren Stellvertretende
b) Mitglieder von Parlamenten oder vergleichbaren Verfassungsorganen
c) Hochrangige Vertreter*innen politischer Parteien
d) Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder anderen hochrangigen Gerichten, deren Entscheidungen normalerweise nicht anfechtbar sind
e) Mitglieder von Rechnungshöfen oder Vorstandsgremien von Zentralbanken
f) Botschafter*innen, Geschäftsträger*innen und hochrangige Militärangehörige
g) Führungskräfte staatlicher Unternehmen (in Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtspositionen)
h) Direktor*innen, stellvertretende Direktor*innen oder Vorstandsmitglieder internationaler Organisationen
Auch enge Familienangehörige einer PEP gelten als politisch exponiert.
Dazu zählen:
a) Die Ehepartner*innen oder Personen, die einer Ehepartnerin bzw. einem Ehepartner gleichgestellt sind
b) Die Kinder und deren Ehepartner*innen oder gleichgestellte Partner*innen
c) Die Eltern der PEP
Außerdem gelten Personen als PEP, die in einer engen geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu einer politisch exponierten Person stehen. Dazu zählen:
- Personen, die mit einer PEP das wirtschaftliche Eigentum an einem Unternehmen oder einer anderen Rechtsvereinbarung halten oder in einer engen Geschäftsbeziehung zu ihr stehen
b) Personen, die Eigentümer*innen eines Unternehmens oder einer Rechtsvereinbarung sind, von denen bekannt ist, dass sie zugunsten einer PEP bestehen
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.